Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR
1. Allgemeines
1.1. Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den ergänzenden Bestimmungen der Verdingungsordnung Bau (VOB), sofern diese unseren Bedingungen nicht widersprechen. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen und unserer Website erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden. Für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Andere/Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen/Vereinbarungen gelten für uns nur dann, wenn Sie von uns gegenüber dem Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n) schriftlich von uns bestätigt worden sind. Diese abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vereinbarungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich dokumentiert und von uns schriftlich bestätigt worden sein. Mündliche Absprachen/Abmachungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung und ohne schriftliche Dokumentation auf dem Originalauftrag ungültig und für uns nicht bindend.
2. Angebot
2.1. Alle unsere Beratungsunterlagen, Angebote, Kostenvoranschläge sowie alle Anlagen zu den vorher genannten Unterlagen sind bis zum schriftlichen Vertragsabschluss freibleibend. Die von uns gemachten Angaben in den Unterlagen basieren auf den uns vorliegenden Daten zum Zeitpunkt der Erstellung und sind damit nur annähernd. Aus diesem Grund behalten wir uns etwaige Änderungen vor.
2.2. Wir behalten uns vor, die vom Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n), bei uns bestellten Arbeiten oder Materialien an Dritte zu vergeben bzw. ganz oder teilweise bei Partnerunternehmen ausführen zu lassen oder anfertigen zu lassen, wenn dadurch die Rechte des/der Auftraggeber(n)/Kunde(n) nicht beeinträchtigt werden. Für etwaige Schäden oder Verluste, gegenüber unseren(m) Auftraggeber(n)/Kunde(n), die Kaufleute im Sinne des HGB sind, haften wir, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Nachunternehmer. Transporte von und zu(m) Auftraggeber(n)/Kunde(n) erfolgen stets auf eigene Gefahr.
3. Leistungen
3.1. Die Verklebung der Vogelschutzfolie umfasst die fachgerechte Anbringung der im Angebot angeführten und im Angebot schriftlich vereinbarten Vogelschutzfolie auf den vereinbarten Glas-/Oberflächen.
3.2. Der Verkauf von Vogelschutzprodukten umfasst die Bereiche Vogelschutzfolie, Isolierglasfenster/-elemente mit Vogelschutzlösungen im SZR, Verbundsicherheitsgläser mit integrierten Vogelschutzlösungen sowie Siebbedruckte Gläser als Vogelschutzlösung.
4. Vertragsabschluss
4.1. Der Vertragsabschluss zwischen der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR und dem Auftraggeber(n)/Kunde(n) kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
4.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform.
5. Lieferzeiten
5.1. Alle unsere angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und für uns nicht grundsätzlich verbindlich. Sollten Fristen gefordert ein, haften wir nur bei schriftlicher Übernahme einer entsprechenden Gewährleistung.
6. Bezahlung
6.1. Die Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 60% des Wertes, der Seitens des Auftragnehmers erbrachten/zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Die restliche Vergütung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im Übrigen bei der Gesamtabnahme fällig, soweit nicht das Gesetz eine frühere Fälligkeit vorsieht.
6.2. Der/die Auftraggeber/Kunde(n) kommt ohne weitere Erklärung der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR 14 Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlungsaufforderung für Abschlagszahlungen und 14 Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit er nicht vorher bezahlt hat.
6.3. Im Falle des Vorhandenseins eines Mangels/von Mängeln, steht dem Auftraggeber(n)/Kunde(n) ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu dem Mangel/den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der/die Auftraggeber/Kunde(n) ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeit geltend zu machen, wenn der/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) fällige Zahlungen nicht geleistet hat/haben und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Das Eigentum an gelieferten Folien, Waren und Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
7.2. Bei vereinbarter Lieferung der Folien, Waren und Produkte zum Erfüllungsort ist es dem Auftraggeber verboten, die Folien, Waren und Produkte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises selbst einzubauen oder durch einen Dritten einbauen zu lassen.
8. Montage
8.1. Die für die Verklebung der Folie/Vogelschutzfolie, dem Einbau von Isolierglasfenstern/Isolierglaselementen, Verbundsicherheitsgläsern und Gläsern mit integriertem Siebdruck erforderlichen Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sowie andere öffentliche oder private Erfordernisse (Straßensperrungen etc.) sind durch den/die Auftraggeber/Kunde(n) kostenlos zu stellen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Auftragserteilung.
8.2. Der/die Auftraggeber/Kunde(n) hat zu beachten, dass am Montage-/Verklebe-Termin an dem Objekt/Fenstern Baufreiheit gewährleistet sein muss.
8.3. Der/die Auftraggeber/Kunde(n) verpflichtet sich, die zu beklebenden Flächen vor Beginn der Verklebung so zu reinigen, dass eine fachgerechte Anbringung der Vogelschutzfolie ohne zusätzlichen Reinigungsaufwand möglich ist. Jegliche Verschmutzungen, die die Verklebung beeinträchtigen könnten, sind vor Arbeitsbeginn zu beseitigen. Dies schließt Staub, Fett, oder andere Substanzen ein, die die Haftung der Vogelschutzfolie beeinträchtigen könnten. Sollten die Flächen nicht entsprechend gereinigt sein, behalten wir uns das Recht vor, zusätzliche Reinigungsarbeiten durchzuführen. Hierfür entstehende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.4. Mit der Auftragserteilung bestätigt der/die Auftraggeber/Kunde(n), die in Abschnitt 8.3. genannten Verpflichtungen zur Reinigung der zu beklebenden Fläche zur Kenntnis genommen zu haben und diesen nachzukommen.
8.5. Für die Verklebung von Vogelschutzfolie gilt ein Toleranzmaß von 5mm/m in der Horizontalen und Vertikalen, welches den örtlichen Gegebenheiten, der Abweichung innerhalb des Folienrasters und der Verklebung an sich geschuldet ist.
8.6. Hat der/die Auftraggeber/Kunde(n), mindestens fahrlässig eine Verzögerung der Montage verschuldet/verursacht, behalten wir uns vor fristlos vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und dem Auftraggeber(n)/Kunde(n) die uns bis dahin entstanden Kosten in Rechnung zu stellen.
9. Abnahme
9.1. Der Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. sein(en) Vertreter(n) ist/sind verpflichtet, unsere Lieferung und Leistung unverzüglich nach deren Fertigstellung/Lieferung abzunehmen.
9.2. Wird von dem Auftraggeber(n)/Kunde(n) eine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Kalendertagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung der Lieferung und Leistung als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln die auf rein ästhetischen Gesichtspunkten bestehen, jedoch im Rahmend der Funktionalität liegen sind ebenfalls ausgeschlossen.
9.3. Nimmt der/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) den Liefergegenstand nicht entgegen oder verweigert der/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) unberechtigt die Abnahme unserer Leistung, so haftet er für alle ihm hierdurch veranlasste Mehrkosten.
9.4. Die Abnahme der Lieferung und Leistung durch den/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden.
9.5. Nimmt der/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) den Liefergegenstand nicht entgegen oder verweigert der/die Auftraggeber(n)/Kunde(n) unberechtigt die Abnahme unserer Leistung, so haftet er für alle ihm hierdurch veranlasste Mehrkosten.
10. Gewährleistung
10.1. Laut unserer Garantieerklärung beträgt die Garantieerklärung unserer Hersteller für Innen- und Außenfolien zwischen zwei und fünf Jahren.
10.2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Lieferung und Leistung angezeigt werden. Die Anzeige der/des Mangels bedarf der Schriftform. Weiter Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigt werden, wobei auch hier die Schriftform erforderlich ist. Alle Mängel die außerhalb der in Abschnitt 10.2. genannten Fristen angezeigt werden, können gegenüber der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR nicht geltend gemacht werden. Unberührt davon bleiben gesetzliche Ausschlusstatbestände.
10.3. Für Schäden an den verklebten Folien/Vogelschutzfolien, die durch unsachgemäße Reinigung (von unserer Reinigungsempfehlung abweichende Reinigung) verursacht worden sind, entstehen keinerlei Gewährleistungsansprüche.
10.4. Des Weiteren, werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass Seitens der/den Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n) Fehlplanungen verursacht worden sind, unsere Leistungen und Lieferungen geändert/verändert worden sind oder eine Mangelbehebung selbst oder durch Dritte ausgeführt bzw. beauftragt wurde.
10.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Maßabweichungen die innerhalb der in Abschnitt 8.5 beschrieben Toleranzgrenze liegen, Farb- und Tönungsabweichungen, leichten Unklarheiten durch ungünstige Lichteinflüsse, unsachgemäße Reinigung und Pflege, sowie Preisänderungen.
10.6. Die Verklebung der Folien/Vogelschutzfolien erfordert eine weitgehende Staub- und Schmutzfreiheit im Innen- und Außenbereich der jedoch nie zu einhundert Prozent sichergestellt werden kann, wodurch es zu kleineren Einschlüssen von Staub- und Schmutzpartikeln zwischen Folie/Vogelschutzfolie und Trägermaterial auf dem die Folie/Vogelschutzfolie aufgebracht werden kommen kann. Diese Einschlüsse haben keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit und Lebensdauer der Verklebung und berechtigen damit nicht zur Reklamation.
10.7. Sollte die zu beklebende Fläche größer sein als die Standardbreite der zu verklebenden Folie/Vogelschutzfolie entsteht eine Stossnaht, welche je nach Folienbeschaffenheit stark oder weniger stark wahrnehmbar ist. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Reklamation.
10.8. Sollte(n) ein Mangel/Mängel aus Lieferung und Leistung vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, zweimal nachzubessern bzw. nachzuliefern. Erst nach diesen zwei Nachbesserungsversuchen/Nachlieferungen kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Weiter Gewährleistungsansprüche ergeben sich daraus jedoch nicht.
10.9. Die Übernahme von Kosten – gleich welcher Art – infolge von Glasbrüchen nach einer Folienbeschichtung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.10. Die vorgenannten Gründe schließen neben den Gewährleistungsansprüchen auch Garantieansprüche aus.
11. Haftung
11.1. Die Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen. Die Haftung für Schädigung von Leib, Leben und Gesundheit, durch die Verletzung von Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder der Vertragspflichten, bleibt davon unberührt.
11.2. Eine Haftung für Fehler, die von den(m) Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n), durch falsche Angaben, falsche Maßangaben, falsche eingereichte/bereitgestellte Unterlagen inkl. falscher Zeichnungen, ist ausgeschlossen.
11.3. Die Beweislast für ein Verschulden gegenüber der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR trägt der Anspruchsteller.
12. Gerichtsstand
12.1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR und seinen Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n) findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.2. Der Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der An-/Abnahmeort unserer Lieferungen und Leistungen.
12.3. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR.
12.4. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR und seinen Auftraggeber(n)/Kunde(n) bzw. seinen Vertreter(n) ist der Sitz der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR.
12.5. Die Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR ist bereit, an einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl. (www.verbraucher-schlichter.de)
13. Schlussbestimmung
13.1. Sollte eine der oben angeführten Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weber & Uhlig Dienstleistungen GbR oder eine Bestimmung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.